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Festschrift zur Fahnenweihe
11. bis 13. Mai 2012
Allgemeine Festbestimmungen
zur Fahnenweihe der Kühbacher Burschen e.V.
am Sonntag, den 13. Mai 2012
1.
Das Fest findet bei jeder Witterung statt. Bei Absage oder Beendigung der Veranstal-
tung wegen höherer Gewalt entstehen keinerlei Ansprüche.
2.
Wir bitten die Vereinsvorstände bzw. deren Vertreter sich bei der Ankunft im Festbü-
ro zu melden um ihre Unterlagen abzuholen.
3.
Den Anordnungen der Festleitung, des Sicherheitsdienstes, der Polizei und der Feu-
erwehr sind unbedingt Folge zu leisten.
4.
Während des Gottesdienstes und des Festzuges wird um diszipliniertes Verhalten
gebeten.
5.
Auf dem Festgelände gelten die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und
die Richtlinien/Hinweise des Veranstalters. Der Sicherheitsdienst ist berechtigt und
verpflichtet im Rahmen des Jugendschutzes Ausweiskontrollen durchzuführen.
6.
Das Mitbringen von Glas, Dosen, Plastikbehältnissen, Fackeln und Waffen aller Art
ist untersagt.
7.
Bei vorsätzlicher bzw. grob fahrlässiger Sachbeschädigung jeglicher Art (speziell
Bierbänke/-tische) behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte und / oder Scha-
densersatzforderungen gegen die verursachenden Personen bzw. Vereine vor.
8.
Für Unfälle aller Art, Sach- und Personenschäden, Diebstahl und verloren gegange-
ne Gegenstände übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
9.
„Taferl klauen“ ist zwar Brauchtum, sollte aber nicht in einer Schlägerei oder der
Zerstörung des geklauten Taferl‘s enden. Über die Auslöse wird nicht auf der Bühne
verhandelt.
10.
Die Aufstellung der Vereine erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen.
11.
Das Parken der Fahrzeuge erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht
für Schäden, Einbruch oder Diebstahl an den geparkten Fahrzeugen. Der Parkplatz am
Festgelände ist während der Aufstellung und des Umzuges nicht befahrbar.
12.
Gewerbliche Werbung, z.B. das Verteilen von Handzetteln oder das Aufhängen
von Bannern ist im Vorfeld im Festbüro genehmigen zu lassen. Politische Werbung ist
grundsätzlich untersagt.
13.
Mit der Teilnahme an dieser Veranstaltung erhält der Veranstalter von dem Besu-
cher ohne gesonderte Vergütung das Recht Bild-/ Ton-/ Videoaufnahmen herzustellen,
zu senden oder senden zu lassen, sowie diese selbst oder durch Dritte ausstrahlen zu
lassen und zu Printzwecken zu nutzen.
14.
Änderungen im Festprogramm bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Alle teilnehmenden Vereine/Personen erklären sich durch ihre Teilnahme an unserem Fest mit die-
sen Bestimmungen einverstanden. Bei Nichtbeachtung erfolgt für den gesamten Verein ein Verweis
vom Festgelände.